Der Energieausweis in Österreich

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Der Energieausweis ist ein Dokument, das in Österreich die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes bewertet und darstellt. Er ist durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen vorgelegt werden.

 

Die Kennwerte HWB (HeizWärmeBedarf) und fGEE (Gesamtenergieeffizienz-Faktor), welche Auskunft über den energietechnischen Zustand des Gebäudes geben, sind in Immobilieninseraten, sowohl in Print-Medien, als auch im Internet in Immobilienportalen bekannt zu geben.

Welche Informationen liefert der Energieausweis

Der Energieausweis enthält Informationen über den Energieverbrauch des Gebäudes sowie über die Effizienz von Heizungs- und Warmwassersystemen. Er gibt außerdem Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und damit zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Energiekosten.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig

Der Energieausweis ist für zehn Jahre gültig und muss beim Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung vorgelegt werden. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises droht in Österreich eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 1.450,- für den Eigentümer und Vermieter.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Zur Ausstellung eines Energieausweises sind in Österreich Ziviltechniker, Architekten, Baumeister, Installateure, Heizungs- & Lüftungstechniker, sowie Ingenieurbüros berechtigt.

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