Breitenfurt OST – eben, sonnig und idyllisch

Objektangaben

Objekt ID536
PLZ & Ort2384 Breitenfurt
Kaufpreis€ 255.000,-
HonorarKein Käuferhonorar
Grundflächeca. 846,00 m²
KategorieGrundstücke

Objektbeschreibung

Der ca. 846m² große Baugrund befindet sich in Breitenfurt Ost, im Ortsteil Hirschentanz.

Das Grundstück ist komplett eben, rechteckig und sonnig, Sie können Ihr Haus so bauen, dass Sie auf der Terrassenseite die Süd- und Westsonne genießen können. Der Grund ist schön bepflanzt mit Büschen, vielen Blumen und Bäumen, die Atmosphäre ist friedlich und idyllisch.

Es ist hier auch absolut ruhig, rund um Sie sind nur andere Einfamilienhäuser und deren Gärten. Auf dem Grundstück befindet sich ein älteres, kleines Holzhaus, welches abgerissen werden muss. Der Vorteil ist, dass Sie daher schon die Anschlüsse am Grund haben.

Bauweise: Bauklasse I der NÖ Bauordnung, offen, Raumordnung der Gemeinde Breitenfurt

Bebaubare Grundfläche: ca. 195m²

Länge, Breite: ca. 22m, ca. 40m

Bauwich bei beiden Straßenfronten: 4m
Bauwich zu Nachbarn: 3m
Anschlüsse am Grundstück: Wasser, Strom, Kanal
Anschlüsse in der Straße: Gas

Bei Bebauung ist eine Aufschließungsabgabe an die Gemeinde Breitenfurt in der Höhe von ca. € 23.087,- zu bezahlen.

Die Gebäudehöhe (Schnittkante Außenmauer zu Dach) ist in ganz Breitenfurt mit 5m angegeben, dies bedeutet, dass Sie ein Erdgeschoss bauen können und ein ausgebautes Satteldach. Oder, bei Gebäuden mit flacheren Dächern (Würfel- oder Boxmodelle), können Sie auf das Erdgeschoss ein kleineres Dachgeschoss bauen. Ideal auch für eine Bungalow-Bauweise.
Über die genauen Bauvorschriften gibt die Gemeinde gerne Auskunft.

Lage

- Die Bushaltestelle ist ca. 2 Minuten entfernt, der Bus 254 bringt Sie in ca. 20 Minuten zum Liesinger Platz, hier haben Sie die S-Bahn und ein Park&Ride.
- Mit dem PKW sind Sie in ca. 10 Minuten am Liesinger Platz
- Kindergarten, Volkschule und ein Arzt sind mit dem Auto in 2 Minuten erreichbar (mit Bus 254 in 10 Minuten)
- Supermärkte, Apotheke und Geschäfte in ca. 3 Autominuten (mit Bus 254 in 10 Minuten)
- Golfplatz ist nur 5 Minuten entfernt
- Shopping Center RIVERSIDE am Liesinger Platz mit dem Auto ca. 10 Minuten
- Shopping Center SCS ca. 23 Autominuten

Sonstige Angaben

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Besichtigungstermin mit Herrn Mag. CHRISTIAN REISCHEL unter 0664 851 8818.

Mit freundlichen Grüßen



Rechtliche Hinweise für Konsumenten und Rücktrittsrechte:

Alle Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind ohne Gewähr. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBI. 297/1996.

Nebenkosten bei Kaufverträgen: Grunderwerbssteuer 3,5% vom Wert des Kaufpreises, Grundbuchseintragungsgebühr 1,1%, Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifverordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren. Bei Erfordernis einer grundverkehrsrechtlichen Genehmigung allfällige Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben.

Rechtliche Hinweise für Konsumenten und Rücktrittsrechte:


Rücktrittsrecht gemäß § 30a KSchG:
Gibt ein Verbraucher (§ 1 KSchG) seine Vertragserklärung am Tag der ersten Besichtigung des Vertragsobjektes ab, kann er binnen einer Woche schriftlich von seiner Vertragserklärung zurücktreten, wenn die zu erwerbende Wohnung/ Liegenschaft zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses des Kunden oder eines nahen Angehörigen dienen soll. Die Rücktrittsfrist beginnt zu laufen, wenn der Kunde eine Kopie seiner Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat, erlischt aber jedenfalls einen Monat nach dem Tag der ersten Besichtigung.

Rücktrittsrecht gemäß §3 KSchG:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecken dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf der Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn ein Rücktrittsrecht gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) besteht.

Rücktrittsrecht gemäß §3a KSchG:
Ein Verbraucher (§1KSchG) kann von seiner Vertragserklärung oder vom Vertrag schriftlich zurücktreten, wenn vom Makler als wahrscheinlich dargestellte maßgebliche Umstände ohne seine Veranlassung nicht oder in erheblich geringerem Ausmaß eingetreten sind. Maßgebliche Umstände sind die erforderliche Mitwirkung eines Dritten, steuerrechtliche Vorteile, eine öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit. Die Rücktrittsfrist beträgt eine Woche und beginnt, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass maßgebliche Umstände nicht eintreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Kunde den Nichteintritt bei den Vertragsverhandlungen kannte oder kennen musste, und wenn das Rücktrittsrecht im Einzelnen ausgeschlossen wurde.

Rücktrittsrecht gemäß §11 FAGG:
Der Verbraucher kann von einem Fernabsetzvertrag oder einem außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossenen Maklervertrag binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des dem Interessenten übergebenen Widerrufsformulars erfolgen, sie ist aber nicht an eine bestimmte Form gebunden.
Soll der Makler vor Ablauf der Rücktrittsfrist tätig werden, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der auf die Weise sein Rücktrittsrecht verliert, wenn der Makler innerhalb der Frist seine Dienstleistung erbringt. Als Erbringung der Dienstleistung genügt in diesem Zusammenhang die Namhaftmachung einer Geschäftsgelegenheit.