Rechtssicherer Immobilienverkauf – ohne Unterlagen geht nichts

blog author
Ein Immobilienverkauf geht oft mit fundamentalen Veränderungen der Lebenssituation einher. Die meisten Verkäufer müssen sich um alles Mögliche gleichzeitig kümmern und stehen daher unter Zeitdruck. Sich dann durch den Behördendschungel zu kämpfen, um alle Unterlagen für den Verkauf zusammenzutragen, kann sehr nervenaufreibend sein. Ein Profi-Makler ist in dieser Situation eine große Hilfe – routiniert und zuverlässig besorgt er für Sie die notwendigen Dokumente. Doch um welche Dokumente geht es überhaupt?

 

Mit dem Grundbuchauszug allein ist es nicht getan. Vielen Eigentümern ist gar nicht bewusst, wie viele verschiedene Unterlagen für einen Verkauf benötigt werden und welche Ämter oder Behörden jeweils dafür zuständig sind. Fehlende Unterlagen können spätestens beim Notartermin zu einem echten Problem werden. Vor allem Banken verlangen aber meist auch schon vorher zahlreiche Dokumente, von denen sie ihre Finanzierungsentscheidung abhängig machen.

Der Grundbuchauszug – Ihr wichtigster Nachweis

Der Grundbuchauszug ist der unentbehrliche Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich Eigentümer des verkauften Grundstücks bzw. der verkauften Wohnung sind. Damit ein Kaufvertrag abgeschlossen und vom Notar beglaubigt werden kann, muss daher zwingend ein Grundbuchauszug vorliegen.
Aus den Eintragungen im C-Blatt des Grundbuchs gehen ferner die eventuell vorhandenen Belastungen (Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden) hervor, in B-Blatt sind eventuell bestehende Wohn- oder Fruchtgenussrechte vermerkt. Den Grundbuchauszug können Sie direkt beim Bezirksgericht beantragen, sinnvoll ist auch die Beantragung über einen Notar.

Flächenwidmungsplan, Baupläne, Grundriss und Energieausweis

Fast genauso wichtig wie der Grundbuchauszug ist der Flächenwidmungsplan, der vom Magistrat oder der Gemeinde ausgestellt wird und als amtlicher Nachweis zur Identifizierung eines Grundstücks gilt. Außerdem zeigt der Flächenwidmungsplan exakt die Grenzen und die Lage des Grundstücks und verzeichnet die vorhandene Bebauung. Der Flächenwidmungsplan gehört zu den Unterlagen, die bei Immobilienverkäufen in Eigenregie häufiger mal vergessen werden. Wer sich beim Verkauf von einem professionellen Makler unterstützen lässt, kann sich hingegen sicher sein, dass alle erforderlichen Schriftstücke für einen rechtssicheren Verkauf zum richtigen Zeitpunkt vorliegen.

Banken verlangen in der Regel weitere Unterlagen wie einen Bauplan, einen maßstabsgetreuen Grundriss, eine Baugenehmigung und eine Baubeschreibung. Sie wollen den Zustand und die Konstruktionseigenschaften der Immobilie genau prüfen, bevor sie Ihrem Käufer eine Finanzierungszusage machen. Diese Dokumente liegen beim Magistrat oder der Gemeinde vor. Für ältere Gebäude existieren allerdings oft nicht alle Informationen. Fehlende Grundrisse müssen dann gegebenenfalls neu angefertigt werden.

Ein Energieausweis ist mittlerweile nicht mehr nur für den Abschluss eines Kaufvertrags, sondern schon zu Beginn der Vermarktung erforderlich. Bestimmte Daten zum Energieverbrauch müssen bereits in Immobilieninseraten angegeben werden. Verstöße gegen diesbezügliche Gesetze können mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu € 1.450,- geahndet werden. Sollte für Ihre Immobilie noch kein Energieausweis vorhanden sein, können Architekten, Energieberater und andere zugelassene Fachleute diesen ausstellen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Beschaffung von Unterlagen für Ihren anstehenden Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Foto: © pressmaster/Depositphotos.com

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Kostenlose Online-Immobilienbewertung für Wien und den Bezirk Mödling

Einfach – rasch – unverbindlich

Mit unserer kostenlosen Online-Immobilienbewertung erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Immobilienwertes in Wien und im Bezirk Mödling. Der geschätzte Immobilienwert ist der wahrscheinlich zu erzielende Preis, sofern Ihre Immobilie sich am Wertermittlungsstichtag in einem durchschnittlichen Zustand befindet und nach einer angemessenen Vermarktungszeit, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, verkauft würde.


Ihre Ansprechpartner

Das ist unser Team
Catharina Reischel
Geschäftsführerin
+43 1 336 8080-300
Mag. Christian Reischel
Gesellschafter
+43 1 336 8080
Christopher Reischel, MBA
Geschäftsführer & Gerichtl. beeid. Sachverständiger
+43 1 336 8080 +43 664 851 88 28
Mag. Christine Reischel
Prokuristin
+43 1 336 8080-700
Emily Ortner
Teamleiterin & Immobilienberaterin
+43 1 336 80 80-330
Sasa Nika
Immobilienberater
+43 1 336 80 80-320 +43 664 396 3830
Isabella Frokaj
Teamassistentin
+43 1 336 80 80-330
x WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner