Sie suchen einen Sachverständigen in Wien?
Lassen Sie sich von Christopher Reischel´s
Expertise in Sachen Wertermittlung überzeugen
Reischel Immobilien bietet Ihnen die Erstellung von rechtsbindenden Gutachten an. Als gerichtlich beeideter Sachverständiger verfügt Christopher Reischel über die Befugnis, Immobiliengutachten zu erstellen, die in juristischen Auseinandersetzungen Bestand haben.
Wir erstellen folgende Gutachten für Sie
Was macht ein Sachverständiger?
Sicherheit durch Expertise bei Reischel Immobilien
1. Erstberatung
- Gewünschte Gutachtenform klären
2. Termin für Immobilienbesichtigung
3. Immobilienbesichtigung vor Ort
- Lage
- Ausstattung
- Zustand
- Mängel/Schäden
- Außenanlage
4. Gutachtenerstellung
Kostenlos und unverbindlich
Fragen & Antworten
Wissenswertes rund ums Gutachten
Eine Verkehrswertermittlung ist in unserer Dienstleistung inbegriffen, wenn die Vermarktung über uns erfolgt. Wollen Sie nur wissen, was Ihre Immobilie Wert ist, dann verrechnen wir für diese Beratungsdienstleistung € 690,- inkl. 20% USt.
Die Berechnung des Immobilienwerts durch einen Sachverständigen hat für Sie den Vorteil, dass der ermittelte Wert nach den Vorgaben der ÖNORM B 1802-1 erstellt wurde und so mit hoher Wahrscheinlichkeit am Markt erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Es gibt zwei unterschiedliche Gutachtenarten. Die Verkehrswertermittlung dient meist nur der reinen Immobilienwertermittlung bei einem An- und Verkauf. Ein Gerichtsgutachten wird gebraucht, sofern die Immobilienwertschätzung vor Gericht Bestand haben soll. Bei Scheidungen oder Erbschaften, wenn sich die Parteien einig sind genügt in der Regel eine Verkehrswertermittlung, im Streitfall und in steuerlichen Angelegenheiten bedarf es eines Gerichtsgutachtens.
Eine Verkehrswertermittlung reicht aus, um den Wert Ihrer Immobilie zu erfahren, wenn Sie einen Verkauf planen oder eine objektive Wertermittlung samt schriftlicher Ausführung für eine einvernehmliche Scheidung oder im Rahmen einer Erbengemeinschaft brauchen. Ein Gerichtsgutachten ist erforderlich, wenn ein Rechtstreit ansteht, wie z.B. bei einer Ehescheidung, Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft und bei Steuerfragen mit dem Finanzamt.
Sie können eine Verkehrswertermittlung problemlos zu einem Gerichtsgutachten aufstocken, ohne ein zweites Gutachten bezahlen zu müssen. Es wird lediglich die Wertdifferenz zwischen beiden Gutachten berechnet, so als ob Sie von Anfang an ein Gerichtsgutachten beauftragt hätten.
Je nach Erstellungsaufwand, welches eng an die Gutachtenform, Immobilienart, Lage der Immobilie und Wohn- & Nutzfläche gekoppelt ist, fällt das Honorar aus. Eine Verkehrswertermittlung kostet € 690,- inkl. USt. und ist um einiges preiswerter, als ein Gerichtsgutachten.
Um in Österreich ein Sachverständiger für Immobilien zu sein, muss man das konzessionierte Gewerbe eines Immobilienmaklers erfolgreich vor einer staatlichen Kommission abgeschlossen haben. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger für Immobilien muss darüber hinaus über eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung verfügen, eine weiterführende Ausbildung erfolgreich absolviert und diese durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor einer Begutachterkommission, bestehend aus einem Vorsitzenden Richter und zwei weiteren qualifizierten und unabhängigen Kommissionmitgliedern belegen können. Generell sind sowohl Sachverständige, als auch Gerichtssachverständige unparteiische, objektive und von der Situation komplett unabhängige Personen.