Verlängerte Frist für das Baukindergeld – Wie stelle ich einen Antrag?
Familien oder Alleinerziehende mit Kindern, die in den ersten drei Monaten dieses Jahres mit dem Bau eines Hauses beginnen oder ein Einfamilienhaus beziehungsweise eine Eigentumswohnung kaufen, können sich freuen. Sie kommen noch in den Genuss des Baukindergeldes. Es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro pro Kind (jährlich 1.200 Euro, verteilt über 10 Jahre), der gewährt wird, wenn Ihr Haushaltseinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Bei zwei Kindern liegt die Einkommens-Obergrenze bei 105.000 Euro. Ferner muss das neue Eigenheim Ihre einzige Wohnimmobilie sein, um mit Baukindergeld gefördert zu werden.
Wann, wo und wie wird der Antrag gestellt?
Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie online über das KfW-Zuschussportal , und zwar erst nach dem Einzug in Ihr neues Eigenheim. Sollten Sie zwischen dem 01.01. und 21.01.2021 in Ihr neues Zuhause eingezogen sein, bittet die KfW allerdings pandemiebedingt darum, den Antrag erst ab dem 22.01. zu stellen. Ab dem Tag, der als Einzugsdatum auf Ihrer Meldebescheinigung steht, haben Sie ein halbes Jahr Zeit. Die Möglichkeit für eine Antragstellung besteht prinzipiell noch bis zum 31.12.2023.
Welche Nachweise brauche ich für den Antrag?
Zunächst müssen Sie Ihre Identität online per Video-Identifizierung oder mit Postident in einer Filiale der Deutschen Post nachweisen. Außerdem benötigen Sie für einen Baukindergeld-Antrag 2021 folgende Unterlagen:
- die Steuererklärungen 2018 und 2019
- die Meldebestätigung, aus der hervorgeht, dass alle Haushaltsmitglieder in Ihrer neuen Immobilie gemeldet sind
- den Grundbuchauszug, in dem Sie als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen sind
Die Nachweise müssen zwingend bis spätestens 3 Monate nach der Antragstellung hochgeladen werden.
Wie wird das Baukindergeld ausgezahlt?
Nachdem Ihr Baukindergeld-Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie 10 Jahre lang eine jährliche Auszahlung von 1.200 Euro pro Kind, die auf Ihr Konto überwiesen sind. Allerdings nur, solange Sie auch in Ihrem neuen Eigenheim wohnen. Sollten Sie ausziehen und Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, erfüllen Sie nicht mehr die Förderbedingungen.
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Nicht fündig geworden:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/09/baukindergeld.html
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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