Was die EU-Gebäuderichtlinie für Eigentümer bedeutet

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Die Europäische Union (EU) nimmt in Sachen Klimawandel auch den Immobiliensektor in den Blick. Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden. Etwa 1,4 Millionen, ungefähr die Hälfte der Immobilien in Österreich sind betroffen. Was kommt auf Eigentümer zu?

 

Derzeit erleben wir eine Entstehung einer Zweiklassengesellschaft in Österreich: nämlich zwischen Gebäuden mit guter und Gebäuden mit schlechter Energiebilanz. Denn als Faktor für den Wert einer Immobilie tritt neben die Lage immer mehr auch die Energieeffizienz.

Das heißt, auch in einer guten Lage verlieren Immobilien an Wert, wenn sie schlechte energetische Werte aufweisen. Das heißt: möchten Eigentümer den Wertverfall ihrer Immobilie stoppen, kommen sie um eine energetische Sanierung schwer drumherum.

Was heißt das für Eigentümer?

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht einerseits Änderungen bei Neubauten vor. Diese sollen ab 2028 klimaneutral errichtet werden. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach soll die Energieversorgung leisten.

Bestandsimmobilien sollen ab 2030, beziehungsweise 2033, die Energieeffizienzklasse D, beziehungsweise C aufweisen. Davon sind in Österreich etwa 1,4 Millionen Gebäude betroffen.

Wann kann ein C ein G sein?

Wie beim Fernseher oder Kühlschrank gibt es auch bei Immobilien eine Skala, die den Energieverbrauch der Immobilie angibt. Sie reicht von A++, einem sehr geringen Energieverbrauch, bis G, einem sehr hohen. Allerdings gibt es in der EU unterschiedliche Skalen. So entspricht beispielsweise eine Immobilie mit der Energieeffizienzklasse C in den Niederlanden der Klasse F in Österreich.

Umsetzung der Verordnung

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass zunächst Immobilien mit besonders schlechter Energieeffizienz saniert werden sollen. Dafür sollen Förderungen wie Zuschüsse oder günstige Kredite bereitgestellt werden, wie sie es jetzt schon in Österreich gibt, beispielsweise von der Austrian Energy Agency oder dem Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Zusätzlich soll es Ausnahmen geben: Für Denkmäler soll die Verordnung nicht gelten. In bestimmten Fällen sollen auch Sozialwohnungen ausgenommen werden. Und auch Gebäude, die wegen ihres historischen oder architektonischen Wertes unter Denkmalschutz stehen, oder technische Gebäude können von der Sanierungspflicht befreit werden.

Bedeutung für den Immobilienwert

Um zu wissen, wo Eigentümer und ihre Immobilie bei der Energieeffizienzklasse stehen, können sie sich für etwa 100 Euro im Internet einen Energieausweis ausstellen lassen. Dieser dokumentiert ein realistisches Bild der Energieeffizienz der Immobilie.

Ein Energieexperte kann sagen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und nötig sind, um die Forderungen der EU-Richtlinie zu erfüllen. Ein lokaler Qualitätsmakler kann sagen, welche Maßnahmen sich wie auf den Wert der Immobilie auswirken.

Sie möchten wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder wie sie den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Foto: © Faithie/Depositphotos.com

 

 

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