Wie errechnet man die Wohnfläche einer Immobilie?
Es ist nicht leicht, die Wohnfläche selbst zu berechnen. Stichproben haben es gezeigt: 90% der Angaben bei Bestandsimmobilien sind nicht richtig. Sie haben zwar noch keine Schadenersatzklage am Hals, wen Sie diese ungeprüft übernehmen. Aber Sie sollten von Anfang an transparent kommunizieren und somit auch äußerste Sorgfalt bei der Berechnung der Wohnfläche walten lassen.
Exakte Angaben in professioneller Bewertung
Sie haben sich für eine professionelle Vermarktung durch einen lokalen Qualitätsmakler entschieden. Zunächst wird er auf der Grundlage einer fachmännischen Bewertung eine professionelle Wertermittlung vornehmen. Dazu wird er neben der gründlichen Besichtigung die Wohnfläche der Immobilie anhand der übermittelten Unterlagen und Pläne nochmals überprüfen. Für eine Wertermittlung ist die korrekte Angabe der Wohnfläche besonders wichtig. Dabei wird nicht nur der marktgerechte Angebotspreis festgelegt. Es gibt Ihnen zudem die Sicherheit, dass Sie alle wichtigen Daten Ihrer Immobilie kennen. Außer Ausstattung, Zustand und Lage der Immobilie gehört dazu eben auch die genaue Wohnfläche.
Späteren Auseinandersetzungen vorbeugen
Wer da als Laie die Immobilie selbst ausmisst, macht schnell Fehler. Ein Makler hingegen macht das (fast) jeden Tag und ist mit den Vorschriften bestens vertraut. Dadurch minimieren Sie das Risiko, Forderungen des späteren Käufers gegenüberzustehen. Dafür müsste er zwar ganz genau nachweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben. Aber es ist schließlich schon ärgerlich genug, sich gleich nach dem Kauf mit einem Streit zu beschäftigen. Übrigens: Sind Abweichungen zwischen dem Grundrissplan und der tatsächlichen Wohnfläche in Natura von bis zu 3% unbedeutend und müssen von beiden Parteien akzeptiert werden.
Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © ginasanders/Depositphotos.com