Wir sind sind auch während der COVID-19 Pandemie für Sie da
[/highlight]Wohnen ist ein Grundbedürfniss, siehe dazu auch § 1, Abs. 1, Ziffer 3d der COVID-19 Notmaßnahmenverordnung.[/highlight]
In der aktuellen COVID-19 Notmaßnahmenverordnung, ausgeben am 15.11.2020, wird geregelt, dass die Deckung eines Wohnbedürfnisses eine Ausnahme für das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs darstellt und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zulässig ist.
Um Sie in diesem Grundbedürfniss zu unterstützen steht Ihnen unser Team auch weiterhin bei allen Fragen zu Wohnimmobilien gerne zur Seite, sowohl digital/elektronisch, telefonisch, als auch wenn notwendig durch physischen, persönlichen Kontakt. Wir stehen Ihnen sowohl in unseren Home-Offices, als auch, in unserem Büro in den Zeiten zwischen 10-12 Uhr und 15-18 Uhr zur Verfügung. Wir haben unser Team auf insgesamt 3 Gruppen aufgeteilt, damit wir auch für den Fall, dass ein Teammitglied in Quarantäne muss, die übrigen Teammitglieder, der verbleibenden 2 Gruppen weiterhin für Sie da sein können.
Wir können Ihnen durch diese Mischung aus digitalem und wo notwendig, persönlichem Kontakt alle unsere Dienstleistungen (siehe näheres im Punkt Service in der oben befindlichen Menüleiste), weiterhin in vollem Umfang anbieten. Bei einem persönlichen Kontakt werden von uns, zu Ihrem persönlichen Schutz, selbstverständlich alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen, wie das Abstand halten von mindestens einem Meter, das Tragen von Mund- und Nasenschutz, sowie in unserem Büro die 10m² Regel pro Kunde im Kundenbereich, eingehalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zunächst die digitalen/elektronischen/telefonischen Kontakte präferieren und die physischen Kontakte auf ein absolutes Minimum reduzieren, zu unser beiderseitigem Schutz.
Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall alles Gute für die nächste Zeit und bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Ihr Team von Reischel Immobilien