Immobilienverkauf – wann Steuern entfallen
Wer seine Immobilie mit Gewinn verkauft, erlebt manchmal eine böse Überraschung vom Fiskus – die sogenannte Spekulationssteuer droht. Doch es gibt eindeutige Spielregeln, wie der Verkauf steuerlich unbelastet bleibt. Dieser Beitrag erklärt Ihnen, welche Fristen und Bedingungen Sie beachten sollten, um Ihre Immobilie sorgenfrei und ohne Steuerabzug zu veräußern.
Wer in Österreich Immobilien erwirbt und mit Gewinn veräußert, muss das Finanzamt am Gewinn beteiligen – jedoch nicht unbegrenzt. Die entscheidende Frist liegt bei zehn Jahren. Verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung nach Ablauf dieser Frist, bleibt der erzielte Gewinn vollständig bei Ihnen. Maßgeblich ist dabei das Datum im Kaufvertrag. Jeder Verkauf innerhalb dieser Frist hat steuerliche Konsequenzen und könnte Ihren Gewinn erheblich mindern.
„Die Spekulationsfrist beginnt genau mit dem Tag der notariellen Beurkundung des Kaufs“, erklärt Christopher Reischel, Geschäftsführer von Reischel Immobilien. „Wenn Sie sich unsicher sind, wann diese Frist endet, ist ein Blick in Ihre Unterlagen oder eine Beratung durch Experten ratsam, um unangenehme Überraschungen beim Finanzamt zu vermeiden.“
Eigennutzung bringt Steuerfreiheit – diese Ausnahmen gelten
Gute Neuigkeiten für Selbstnutzer: Haben Sie Ihre Immobilie selbst bewohnt, gelten deutlich gelockerte Regeln. „Wenn Sie das Haus oder die Wohnung mindestens im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst genutzt haben, entfällt die Spekulationssteuer komplett – unabhängig von der Dauer des Eigentums“, erläutert Reischel. Diese Ausnahme ist besonders interessant, wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb kurzer Zeit gewinnbringend verkaufen möchten.
Aber Vorsicht: Selbst genutzte Ferienhäuser oder Zweitwohnsitze unterliegen strengeren Auflagen. Entscheidend ist, dass die Immobilie dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzt wurde. „Hier sollten Sie besonders sorgfältig planen und gegebenenfalls steuerrechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass Sie nicht ungewollt steuerpflichtig werden“, rät Reischel.
Der richtige Zeitpunkt – wann keine Spekulationssteuer anfällt
Beim Immobilienverkauf gilt: Timing ist entscheidend. Wer die steuerlichen Spielregeln kennt und geschickt nutzt, sichert sich einen optimalen Gewinn. „Liegt Ihr Verkaufsdatum beispielsweise nur knapp vor Ablauf der Zehnjahresfrist, lohnt sich oft ein kurzer Aufschub“, so Reischel. „Schon wenige Monate können den Unterschied zwischen einer hohen Steuerzahlung und völliger Steuerfreiheit ausmachen.“
Auch bei der Eigennutzung sollten Sie den Verkaufszeitpunkt genau überlegen. „Besonders wenn Sie planen, aus der Immobilie auszuziehen, könnte es sinnvoll sein, den Verkauf so zu gestalten, dass Sie noch die Anforderungen der Eigennutzung erfüllen und die Immobilie rechtzeitig veräußern“, erklärt Reischel weiter.
Generell empfiehlt es sich, frühzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, um alle steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen. Der Verkauf einer Immobilie ist meist ein finanziell bedeutendes Ereignis – hier zahlt sich eine gute Beratung aus, um nicht unnötig Geld an den Fiskus abzugeben.
Planen Sie gerade den Verkauf einer Immobilie in Wien und Umgebung und möchten sicherstellen, dass Ihr Gewinn nicht durch die Spekulationssteuer geschmälert wird? Unsere Experten unterstützen Sie dabei, den optimalen Zeitpunkt zu ermitteln und holen bei Bedarf zusätzlich steuerrechtliche Spezialisten hinzu. Kontaktieren Sie uns – so bleibt am Ende mehr von Ihrem Gewinn für Sie übrig.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.
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